Einschluss-/Ausschlussrichtlinien

2-1-1 Maryland bedient den gesamten Bundesstaat Maryland und möchte Gesundheits- und Sozialprogramme sowie Organisationen einbeziehen, die Dienstleistungen für Einwohner von Maryland erbringen, unabhängig vom physischen Standort des Dienstleisters.

Richtlinie zur Inklusivität:

Es ist die Absicht von 2-1-1 Maryland, die 2-1-1-Datenbank so zu gestalten, dass sie zeitnah auf die sich ändernden Bedürfnisse aller Gruppen in seinem Versorgungsgebiet eingeht. Im Allgemeinen wird Folgendes enthalten sein:

  • Gemeinnützige und kritische gewinnorientierte Organisationen, einzelne Praktiker sowie Regierungsbehörden und Beamte, die Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Bibliotheks-, Beschäftigungs-, Rechts-, Freizeit- und andere menschliche Dienstleistungen anbieten.
  • Gemeinnützige Organisationen wie religiöse Gruppen, soziale Vereine und Gemeindeverbände, die Dienstleistungen für die Gemeinschaft als Ganzes anbieten, nicht nur für ihre eigenen Mitglieder.
  • Gemeinnützige Selbsthilfegruppen (eine „Selbsthilfegruppe“ ist eine freiwillige Zusammenkunft von Menschen, die ein ähnliches Problem, eine ähnliche Erkrankung oder eine ähnliche Vorgeschichte haben). Die Gruppe sollte keine Gebühren für Dienstleistungen erheben, kann jedoch um Spenden bitten, um die Kosten für einen Tagungsraum zu decken.
  • Gemeinnützige und kritische gewinnorientierte, bundesstaatliche oder nationale Organisationen, die nicht in Maryland ansässig sind und den Einwohnern von Maryland Gesundheits- und Sozialdienste anbieten.
  • Gemeinnützige Organisationen, die sich für Programme und Richtlinien zur Förderung menschlicher Dienste einsetzen, die eine gesunde Umwelt unterstützen.
  • Lizenzierte Krankenhäuser, Gesundheitskliniken, Pflegeheime und Heimgesundheitsagenturen.

Arten von Organisationen, die normalerweise nicht enthalten sind:

Obwohl 2-1-1 Maryland die Datenbank umfassend gestalten möchte, sind bestimmte Arten von Organisationen normalerweise nicht enthalten:

  • Gemeinnützige oder gewinnorientierte Organisationen, die Gesundheits- und Sozialdienste anbieten, diese Dienste jedoch ausdrücklich aufgrund von Hautfarbe, Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Abstammung, Geschlechtsidentität oder Nationalität verweigern oder Mitgliedsbeiträge verlangen, die in erster Linie dazu dienen, bestimmte Gruppen davon abzuschrecken Personen davon abzuhalten, ihre Dienste in Anspruch zu nehmen.
  • Gemeinnützige und gewinnorientierte Organisationen sowie Regierungsbehörden, die Dienstleistungen anbieten, die nach Maryland oder lokalen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften oder Anordnungen rechtswidrig sind.
  • Gemeinnützige und gewinnorientierte Organisationen und Regierungsbehörden, die öffentlich wegen Handlungen angeklagt oder verurteilt wurden, die nicht im besten Interesse der Personen sind, denen sie dienen.
  • Privatpraxen für Medizin, Sozialarbeit, Krankenpflege, Beratung, Psychiatrie, Psychologie, Physio- oder Ergotherapie usw., die weder Medicare noch Medicaid akzeptieren oder eine Staffelung der Gebühren anbieten. Anrufer werden jedoch an andere Organisationen weitergeleitet, deren Aufgabe es ist, Empfehlungen an Privatärzte weiterzuleiten.
  • Jede Organisation, die es wiederholt versäumt, auf Anfragen von 2-1-1 MD nach aktuellen Programminformationen zu reagieren oder durch Unterlassung oder Unterlassung relevante Informationen über ihre Dienste oder andere relevante Angelegenheiten falsch darstellt.
  • Jede Art von Wohnraum, der nicht der Aufsicht einer staatlichen oder anderen Regulierungsbehörde unterliegt.
  • Organisationen, die nicht seit mindestens einem Jahr bestehen.

Rechtswirksamkeit dieser Richtlinie

DIESE RICHTLINIE STELLT KEINE VEREINBARUNG SEITENS 2-1-1 MARYLAND ODER ANDERER MIT 2-1-1 MARYLAND VERBUNDENER UNTERNEHMEN DAR, EINE BESTIMMTE ORGANISATION ODER EIN PROGRAMM IN DIE 2-1-1 MD-DATENBANK AUFZUNEHMEN ODER DEREN AUFNAHME ZU ERWÄGEN, UND 2 -1-1 MARYLAND UND 2-1-1 MARYLAND-TOCHTERGESELLSCHAFTEN ÜBERNEHMEN KEINERLEI HAFTUNG FÜR IHRE ENTSCHEIDUNGEN ODER HANDLUNGEN IN BEZUG AUF DIE AUFNAHME ODER NICHTAUFNAHME EINER ORGANISATION ODER EINES PROGRAMMS IN DIE 2-1-1 MARYLAND-DATENBANK.

Veröffentlichung dieser Richtlinie

Diese Richtlinie wird an die Mitarbeiter der Partneragenturen von 2-1-1 Maryland verteilt und ist Teil der Mitarbeiterschulung. Darüber hinaus ist es auf der UWCM-Website enthalten.

Annahme und Aktualisierung dieser Richtlinie

Diese Grundsatzerklärung wurde ursprünglich im Juni 2000 erstellt, im Mai 2001 überprüft und geändert, im Juli 2003 wesentlich geändert und im Mai 2009 und März 2011 überarbeitet.